Achtung!
Rufen Sie uns nicht von Zuhause aus an, wenn Sie vermuten, dass Sie in Ihrer Wohnung bzw. Haus abgehört werden! Verwenden Sie auch nicht Ihr Handy, Fax oder Internet. Rufen Sie uns aus einer Telefonzelle an oder gehen Sie zu einer Vertrauensperson und rufen Sie über diese Drittperson an!
Wichtige Regeln bei Verdacht!
Sie werden möglicherweise abgehört und wissen nun nicht wie Sie vorgehen müssen.
Ab jetzt befolgen Sie einfach unsere Regeln:
1. Keine Kommunikation in den verdächtigen Räumlichkeiten. Es könnten aktive Abhöranlagen
wie z.B. Stethoskop, GSM Sender oder Ähnliches installiert sein. Wenn Sie aber doch ein dringliches
Telefongespräch führen müssen, können Sie zum Schutz auch im Hintergrund das Radio oder den
Fernseher laut stellen. Dann ist es für eine Wanze etwas schwieriger ein Wort zu erkennen.
2. Benutzen Sie wenn möglich keine PCs , Telefone oder Faxgeräte im betroffenen Raum. PCs
könnten
mit einem USB-Stick oder mit einer Spysoftware ausspioniert werden. Wenn Ihr Telefon angezapft
wurde, können Gespräche von dort abgehört werden.
3. Sprechen Sie mit niemandem über Ihren Verdacht oder über eine geplante Abhöruntersuchung. Es
könnte durchaus sein, dass der Lauscher gewarnt wird und die installierten Geräte entfernt. Suchen
Sie bitte nicht selber nach Wanzen. Mit einfachen Wanzenfindern und ohne die nötigen
Erfahrungen ist es fast unmöglich, einen Lauschangriff zu
entdecken.
Privatdetektei gibt Ihnen Abhörschutz:
Werden Sie abgehört, ausspioniert?
Die Technik hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Minikameras, Minisender usw. werden immer kleiner und öfters verwendet um Mitmenschen abzuhören.
Wir besitzen die nötigen technischen Geräte, solche Wanzen aufzuspüren.
Siehe auch Handy auf Virus überprüfen
Spionageabwehr muss nicht teuer sein.
Rufen Sie uns an: Tel. 043 543 14 56
Für Firmen: CHF 380.- pro Stunde
plus Hin- und Rückfahrtspesen von CHF 1.00 pro km.
Bei Privatkundschaft: CHF 490.- pro Fall (Pauschal)
Pauschale gilt bis 5 Zimmer (Z.)
Bei über 5 Z. wird pro Zimmer CHF 99.- mehr berechnet.
Hinzu kommen noch Hin- und Rückfahrtspesen von CHF 1.00 pro km
plus Hinfahrtszeit, pro (Std. = CHF160.-)
Achtung! Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, müssen Sie bedenken, dass alle Geräte, die Funkwellen erzeugen, (Dect-Telefone, Handys, Wireless, Repeater, Funktelefone, Bluetooth etc.) während der Messung abgeschaltet sein müssen.
Und wer noch mehr an diesem Thema interessiert ist, der lese die folgenden Zeilen:
Der Schutz von vertraulichen Informationen ist nicht nur auf dem Gebiet des staatlichen Geheimschutzes von Bedeutung, sondern in steigendem Masse auch in der Wirtschaft. Von jeher werden schutzbedürftige Informationen, die dem staatlichen Geheimschutz unterliegen, durch umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen geschützt.
Firmeneigene und vertrauliche Informationen unterliegen jedoch in den seltensten Fällen geregelten Schutzmechanismen und beschränken sich in den meisten Fällen auf wenige, eigenverantwortlich geplante und umgesetzte Einzelfallmassnahmen.
Unsere heutige Gesellschaft ist geprägt durch harten Konkurrenzkampf von Unternehmen, welche unter starkem Kosten- und Wettbewerbsdruck bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen stehen. In dieser Situation kann jede vertrauliche Information, die von einer konkurrierenden Firma beschafft werden kann, einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch bereits zur Erlangung geringfügiger Vorteile der Einsatz unerlaubter bzw. strafbarer Methoden zur Informationsgewinnung keine allzu hohe Hemmschwelle darstellt.
Möglichkeiten des illegalen Abhörens
Auf der Skizze unten sind einige Möglichkeiten für Lauschangriffe aufgezeigt, gegen die es sich zu schützen gilt. Man kann diese Möglichkeiten grob in drei Gruppen untergliedern:
1. Direktes Mithören bzw. Mitlesen der Informationen durch Ausnutzen vorhandener Ausbreitungswege
2. Empfang und Auswertung bloßstellender elektromagnetischer Abstrahlung, die von informationsverarbeitenden Geräten bereits im Serienzustand erzeugt wird
3. Einbringen von Lauschgeräten bzw. Manipulation der im Raum vorhandenen Geräte.
Wählt der Lauscher eine Lauschmöglichkeit aus einer der beiden ersten Gruppen, so ist er lediglich
während des Lauschangriffes dem Risiko einer Entdeckung ausgesetzt. Ein Lauschangriff erfordert in diesen Fällen keinen direkten Zugang zu dem abgehörten Konferenzraum/Büro; er kann von weit außerhalb erfolgen und ist nur schwer nachweisbar.
Ein Lauschangriff gemäß der dritten Gruppe erfordert immer die Einbringung von aktive
Manipulationen, und der Lauscher muss sich Zugang zu dem abgehörten Konferenzraum/Büro
verschaffen, um diese Manipulationen zu installieren. Weiterhin läuft der Lauscher Gefahr, dass die
eingebrachten Manipulationen entdeckt werden.
Planung von Schutzmassnahmen
Schutzmassnahmen können baulich/technischer und/oder organisatorischer Art sein. Der grösstmögliche Schutz kann nur durch sinnvolle Kombination beider Schutzarten erreicht werden.
Organisatorische Maßnahmen müssen den Schutzeffekt der baulich/technischen Maßnahmen unter-
stützen. Werden nur unzureichende organisatorische Maßnahmen realisiert, können auch die besten
baulich/technischen Maßnahmen wieder unterlaufen werden.
Ein 100% iger Schutz kann jedoch auch durch den Einsatz der besten und teuersten
Schutzmaßnahmen nicht erreicht werden.
Das immer verbleibende Restrisiko kann durch Wahl von richtigen Schutzmaßnahmen, deren vor-
schriftsmässigem Einsatz und durch ständige Kontrolle dieser Maßnahmen sehr gering gehalten
werden.
Vor der Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte immer eine Beratung mit Risikoanalyse durch die
Detektei Wunderli erfolgen. In Abhängigkeit von der Vertraulichkeit der zu schützenden Informationen, den vorhandenen Räumlichkeiten und den personellen und materiellen Sicherheitsvorkehrungen kann dann eine Lösung erarbeitet werden, die einen angemessenen Schutz bei einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand gewährleistet.
Ohne eine fachkompetente Beratung und Planung läuft man Gefahr, dass mit einem hohen kosten-
mässigen Aufwand zwar eine oder mehrere Lauschmöglichkeiten unterbunden werden, andere
Lauschwege aber aus Unkenntnis offen bleiben.
Auch die Ausführung der gewählten Schutzmassnahmen sollte man fachkundigen Anbietern über-
lassen, da bereits der geringste Bau-/ Installationsfehler den geplanten Schutz zunichte machen
kann. Ebenso wichtig sind Überprüfung und Nachweis der technischen Leistungsdaten nach erfolgter Installation und turnusmässige Wiederholungsüberprüfungen (z. B. Kontrolle der HF-Dichtungen, Prüfung der Filtereigenschaften, Erdung, Dämpfungsmessung, usw.).
Schutzmassnahmen gegen illegales Abhören
- Verlagerung des Konferenzraumes/Büros in einen anderen (von aussen nicht einsehbaren)
Gebäudeteil, z. B. im Gebäudekern oder Keller (fensterlos)
- Regelmäßige Überprüfung der Netz-, Telefon- und Datenleitungen auf Manipulationen
- Organisatorische Maßnahmen (Zugangskontrolle, Einrichtung eines überwachten
Sicherheitsbereiches um das Gebäude usw.).
- Verwendung von zugelassenem, abstrahlsicherem Gerät bzw. Anwendung des Zonenmodells
- Verwendung von Netz-, Telefon- und Datenleitungsfiltern
- Einsatz von Einrichtungen zum Aufspüren von aktiven Minisendern
- Einsatz von akustisch gedämmten Kabinen
- Einsatz von elektromagnetisch geschirmten Kabinen